Stipendium

Deine Bewerbung für ein Stipendium beim GOLDENEN RING e. V.

Du bist selbst Spitzensportlerin oder Spitzensportler und auf der Suche nach Unterstützung für deine Karriere?

Geförderte Athletinnen und Athleten des GOLDENEN RING erhalten eine monatliche Zuwendung in Höhe von 400 bis 600 Euro. 

Folgende Voraussetzungen musst du für eine Förderung durch den GOLDENEN RING erfüllen:

  • Zugehörigkeit zu einem Olympia-, Perspektiv- oder Paralympics-Kader
  • Startrecht für die Bundesrepublik Deutschland
  • Startrecht und Mitgliedschaft für/in einem Verein oder Verband, der in Nürnberg ansässig ist und/oder dein Lebensmittelpunkt ist in Nürnberg

Wenn du alle oben aufgeführten Kriterien erfüllst, kannst du einen Förderantrag an uns senden.
Bitte verwende das folgende Formular.

Fällt die Überprüfung deiner Voraussetzungen positiv aus, wird dein Antrag dem einmal jährlich zusammenkommenden Expertenbeirat (Kuratorium) vorgestellt. Spricht dieser eine Empfehlung für die Förderung aus, kann der Vorstand ein Stipendium bewilligen. Dafür ist die Anerkennung und Unterzeichnung der offiziellen Athletenvereinbarung des GOLDENEN RINGs notwendig.

    Persönliche Angaben

    Angaben zur Sportart


    *Für jedes Jahr sollten die Sportler die 2-3 größten Sportevents mit der von ihnen angestrebten
    Platzierung angeben

    Disclaimer:

    • Über die Aufnahme und den Verbleib in der Förderung des GOLDENEN RINGS sowie über die Art und Höhe der Förderung entscheidet allein der Vorstand. Eine Aufnahme ist über einen Sonderbeschluss immer möglich, unabhängig von der Terminierung des Expertenbeirats.
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
    • Ebenso besteht kein Anspruch auf Förderung, sofern das Einkommen oder Vermögen der zu fördernden Sportler nach billigem Ermessen durch den Expertenbeirat (Kuratorium) offenkundig die Förderung nicht rechtfertigt.
    • Geförderte Athletinnen und Athleten weisen jährlich die erzielten Ergebnisse bei relevanten internationalen Wettkämpfen nach.
    • Ein Ausschluss aus oder eine Reduzierung der Förderung ist möglich, sobald eine Teilnahme an (kommenden) Olympischen oder Paralympischen Spielen ausgeschlossen ist.